Praxis für Osteopathie
Anpassung der Gebührensätze
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
ab dem 1.5.2022 werde ich mein Behandlungshonorar, nach 5 Jahren ohne eine Erhöhung, nun anpassen müssen.
Die Erstbehandlung kostet künftig 80.- Euro, eine Nachbehandlung 50.- Euro
Die Erstbehandlung von Babys und Kleinkindern ebenfalls 50.-Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen sehr unterschiedliche Modelle der Bezuschussung haben: mit Rezept, ohne Rezept, feste Beträge, prozentuale Übernahme und diese Regelungen sich auch kurzfristig ändern können.
NEU: ab 1.1.2022 ist die Bezahlung der Behandlung
nur noch bar oder per EC Karte ( Pin ) bzw. kontaktlos
( Handy ) möglich
Wie gewohnt erhalten Sie einen Beleg zum Einreichen
bei der Krankenkasse, falls Ihre Kasse diese Leistung anbietet.
Bitte beachten Sie die Landesverordnung zu den Corona-Regelungen des Landes Schleswig-Holstein. Da diese jeweils der aktuellen Situation angepasst werden, möchte ich hier keine Informationen veröffentlichen.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
ab dem 1.5.2022 werde ich mein Behandlungshonorar, nach 5 Jahren ohne eine Erhöhung, nun anpassen müssen.
Die Erstbehandlung kostet künftig 80.- Euro, eine Nachbehandlung 50.- Euro
Die Erstbehandlung von Babys und Kleinkindern ebenfalls 50.-Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen sehr unterschiedliche Modelle der Bezuschussung haben: mit Rezept, ohne Rezept, feste Beträge, prozentuale Übernahme und diese Regelungen sich auch kurzfristig ändern können.
NEU: ab 1.1.2022 ist die Bezahlung der Behandlung
nur noch bar oder per EC Karte ( Pin ) bzw. kontaktlos
( Handy ) möglich
Wie gewohnt erhalten Sie einen Beleg zum Einreichen
bei der Krankenkasse, falls Ihre Kasse diese Leistung anbietet.
Bitte beachten Sie die Landesverordnung zu den Corona-Regelungen des Landes Schleswig-Holstein. Da diese jeweils der aktuellen Situation angepasst werden, möchte ich hier keine Informationen veröffentlichen.
Jan Fuhlendorf • Heilpraktiker